Lebensmittelkennzeichnung

Lt. EU-Verordnung müssen für Schaumweine, Perlweine und Sekte, die nach dem 8. Dezember 2023 produziert/ gefüllt wurden, alle Nährwerte, sowie die Zutatenlisten ausgewiesen werden. In untenstehender Tabelle können diese für die jeweiligen Produkte aus unserem Sortiment nachgelesen werden.